Das Energy Star Label kennzeichnet energiesparende Geräte, welche in Büros und allgemein im IT-Bereich Verwendung finden. Es ist den meisten Menschen geläufig und soll den Konsumenten dabei unterstützen, energieeffiziente Geräte beim Kauf zu erkennen und zu präferieren.

Bereits seit 1992 wird das Label in den USA verwendet, in der Europäischen Union etablierte der Energy Star sich im Jahre 2002. Informationen zum Anspruch, zur Vergabe und zur Kontrolle der aus vielen Gründen begehrten Zuschreibung.

Schwerpunkt: Energiesparfunktion

Energie und Energiesparen markieren das Hauptthema bzw. das Hauptanliegen: Ein Energy-Star-Aufkleber bescheinigt den elektronischen Geräten, dass sie die Stromsparkriterien der amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency) erfüllen.

Konkret bedeutet dies, dass sich ein aktives (=eingeschaltetes) Gerät nach 30 Minuten Inaktivität selbständig zurückschalten muss, um die Prozessorleistung zu reduzieren und die Festplatte zu schonen.

Dieser Ruhe-Modus spart Energie, welche ansonsten selbst bei Nichtverwendung des Gerätes fließen würde. Konkrete Produktbeispiele sind etwa Drucker, Computer oder ergonomische Bildschirme.

Zudem darf in dem oben genannten Ruhe-Modus die maximale Leistungsaufnahme bei Bildschirmen nicht mehr als ein Watt betragen. Für Computer gelten ferner Richtlinien für den maximal zulässigen Stromverbrauch während einer bestimmten Zeitdauer. Sie wurden 2009 reformuliert und mündeten in Spezifikationen für Computer, welche ein neues Grenzwert-System auf Basis einer Formel vorsehen.

Viele Werte veralten recht schnell, da der aktuelle Stand der Technik schnell voranschreitet. Daher sind die Kennzahlen einem steten Wandel unterworfen und fallen durch die Fortschritte energiesparender Technik kontinuierlich ambitionierter aus.

Kritik: Vergabe und Kontrolle

Kritisiert wird oftmals die Vergabe- und Kontrollpraxis, sie wird als zu „weich“ angegangen. Das Einhalten und Erfüllen der Anforderungen kann jeder Hersteller gegenüber dem Energy-Star-Büro der Europäischen Gemeinschaft (EGESB) selbst erklären. Im Rahmen des Kooperationsabkommen mit der EPA entscheidet die Stelle anschließend über die Vergabe auf europäischer Ebene.

Zudem sind die Kriterien recht niedrigschwellig gestaltet, sodass sie meistens von der Mehrheit der angebotenen Geräte (ca. 70 %) erfüllt werden. Somit wird – umgangssprachlich formuliert – etwas bescheinigt, was fast selbstverständlich sein sollte oder bereits ist.

Defizite sind auch bei der Überprüfung beobachtbar: Extern kontrolliert wird meist nicht, im Normalfall vertraute man bisher den Aussagen der Hersteller. Der Hinweis, dass bei den (seltenen) Kontrollen aufgespürte Verstöße sanktioniert werden können, mutet daher noch etwas widersprüchlich an. Allerdings soll sich dieser Zustand ändern.

Perspektive, Reichweite und Bedeutung des Energy Star Labels

Aufgrund der vorhanden Defizite in der Kontrollpraxis soll die Marktüberwachung in der EU intensiviert und optimiert werden, denn die Relevanz des Energy Star Labels fällt in der Praxis enorm aus.

Es spielt eine große Rolle in der öffentlichen Beschaffungspraxis, weil die Gesetze in der EU und in den USA verlangen, dass die staatlichen Einkäufer nur Produkte mit dem Energy Star Label erwerben dürfen.

Ebenfalls wird das Label von weiteren Auszeichnungen, wie etwa dem TCO Siegel oder dem Blauen Engel, genutzt. Im Marketingkonzept vieler Anbieter wohnt dem Energy-Star-Hinweis zudem eine grundlegende Bedeutung inne.

All dies verdeutlicht die praktische und kommerzielle Relevanz des Energy Stars – trotz der Defizite in der Aussagekraft.

Energieeffizienz als politisches Thema

Das Thema Energiesparen hat in den letzten Jahren zudem gesellschaftlich und politisch an Bedeutung gewonnen, große Teile der Bevölkerung sind dafür sensibilisiert. Europäische und nationale Gesetzgeber fordern daher, die Energieeinsparung bei IT-Geräten verbindlich – wie bereits bei elektronischen Haushaltsgeräten geschehen – festzulegen und umzusetzen.

Grundlagen:

  • Europäische Ökodesign-Verordnung (2009)
  • Deutsche Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz – EVPG (2011)

Fazit

Im jetzigen Moment kann dem Energy Star somit eine begrenzte Nützlichkeit attestiert werden. Derzeit kann kein Prüfsiegel allein die Einhaltung der ergonomischen Mindestanforderungen der Bildschirmarbeitverordnung gewährleisten.

„Was wird wie geprüft, wie wird kontrolliert und welchen Geltungsbereich deckt ein verliehenes Label ab“, diese Fragen sollten interessierten Lesern und potenziellen Käufern immer vor Augen stehen, um Auszeichnungen, Siegel und Labelaufkleber realistisch einschätzen zu können.